Patientenservice
Internationaler Tag der Händehygiene am 05.05.2014
Die Hygienische Händedesinfektion ist eine Basishygienemaßnahme zur Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern in Krankenhäusern.
Begründer der Hygienischen Händedesinfektion war Ignaz Semmelweis (1846), der auf Grund von Beobachtungen einen Zusammenhang zwischen einer hohen Müttersterblichkeit und durchgeführten Untersuchungen feststellte. Semmelweis ordnete als Konsequenz aus dieser Beobachtung an, vor Untersuchungen der Patientinnen die Hände fünf Minuten lang in vierprozentiger Chlorkalklösung zu waschen und reduzierte damit die Müttersterblichkeit zu seiner Zeit drastisch.
Heute stehen moderne Händedesinfektionsmittel auf alkoholischer Basis zur Verfügung, die überall im Krankenhausbereich ihren Platz gefunden haben. Händedesinfektionsmittel enthalten pflegende Substanzen, trotzdem ist die zusätzliche Hautpflege nach der Durchführung der Hygienischen Händedesinfektion eine wichtige Maßnahme, um die Haut intakt zu halten. Wie bei jedem weiteren Desinfektionsmittel gibt es auch bei Händedesinfektionsmitteln eine Einwirkzeit, sie beträgt in der Regel 30 Sekunden. Diese Zeit muss eingehalten werden, um einen Desinfektionserfolg zu gewährleisten.
Die Durchführung der Hygienischen Händedesinfektion kann gemäß EN 1500 (Durchführung der Hygienischen Händedesinfektion in sechs Schritten) empfohlen werden, so wird verhindert, dass Benetzungslücken entstehen. Es sind aber auch variable Abfolgen gestattet. Eine geeignete Maßnahme, um den Erfolg einer Hygienischen Händedesinfektion nachzuweisen, ist der Einsatz einer Schwarzlichtlampe und eines fluoreszierenden Händedesinfektionsmittels, hierbei können Benetzungslücken optisch dargestellt werden.
Wann ist nun die Durchführung einer Hygienischen Händedesinfektion besonders wichtig?
Ganz allgemein kann gesagt werden, dass die Hygienische Händedesinfektion unbedingt durchgeführt werden muss,
„vor Kontakt mit Patienten, die im besonderen Maße infektionsgefährdet sind (z.B. Leukämiepatienten, polytraumatisierte Patienten, bestrahlte oder sonstige schwer erkrankte Patienten, Verbrennungspatienten)“[1] oder
„nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit Erregern von besonderer krankenhaushygienischer Bedeutung besiedelt sind (z.B. MRSA)“. [2]
Die beiden aufgeführten Beispiele sind nur zwei Aspekte von einer Vielzahl definierter Indikationen, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO) veröffentlicht wurden.
Es geht in diesem Kontext darum, krankmachende oder potentiell krankmachende Erreger nicht auf weitere Patientinnen oder Patienten zu übertragen, aber auch der Eigenschutz, der nach der Durchführung einer Hygienischen Händedesinfektion erreicht worden ist, hat einen nicht zu vernachlässigenden Stellenwert.
Barbara Heicappell
Krankenschwester, staatlich anerkannte Hygienefachkraft
[1] Kramer,A. et al.: Händehygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut. In: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheits- forschung - Gesundheitsschutz (2000) Nr. 3, Seite 231
[2] ebd.

